1. Anmeldung:
Buchungen müssen schriftlich per Brief oder Fax erfolgen; fixe Sportreisen von
vamos24 können ebenfalls online über die Webseite von vamos24 gebucht werden; es
handelt sich hier in jedem Fall um verbindliche Erklärungen. Für vamos24 wird
der Reisevertrag verbindlich, wenn die Buchung und der Reisepreis binnen 14
Tagen nach Anmeldung schriftlich (auch per Email) bestätigt werden. Der Anmelder
haftet neben dem Teilnehmer für die Erfüllung der Verpflichtungen der von ihm
angemeldeten Personen.
2. Bezahlung & Buchungsbestätigung:
a) Sport- und Abenteuerreisen:
Mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung, inkl. dem
Insolvenzsicherungsschein (nur bei Pauschalreisen) durch vamos24 wird eine
Anzahlung von 20 % des Reisepreises, höchstens jedoch 200 Euro pro Person
fällig. Der volle Reisepreis muß bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn per
Überweisung auf unserem Konto eingegangen und gutgeschrieben sein oder dem
vermittelnden Reisebüro ausgehändigt werden. Die Reiseunterlagen werden dann
umgehend zugesandt.
b) Events und Incentives, Fincabuchungen:
Mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung, inkl. dem
Insolvenzsicherungsschein (nur bei Pauschalreisen) durch vamos24 wird eine
Anzahlung von bis zu 30 % des Veranstaltungspreises fällig. Der volle Reisepreis
muß bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn per Überweisung auf unserem Konto
eingegangen und gutgeschrieben sein oder dem vermittelnden Reisebüro
ausgehändigt werden. Alle notwendigen Unterlagen werden dann umgehend zugesandt.
3. Gruppenvertrag
Sollte ein einzelner Anmelder für eine ganze Gruppe buchen, so steht er mit
seiner Unterschrift für jede einzeln gebuchte Person und Leistung ein.
4. Pflichten des Reiseveranstalters:
vamos24 verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, daß sie die zugesicherten
Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit der gesamten Reise aufheben oder mindern.
5. Pflichten des Reisenden:
Der Reisende ist verpflichtet, das seinerseits Erforderliche zu tun, um
vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu
ermöglichen. Verletzt der Reisende schuldhaft diese Pflichten, so ist er vamos24
zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet
6. Leistungen und Preise:
Soll die Reise nach der Vereinbarung später als vier Monate nach
Auftragsbestätigung angetreten werden, behält sich vamos24 vor, im Falle von
nachgewiesenen Kostensteigerungen bei Leistungsträgern, insbesondere
Währungskursschwankungen, Erhöhung von Treibstoffpreisen und Steuern, den
vereinbarten Reisepreis entsprechend anzuheben. Vamos24 muß eine solche
Preisanhebung spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt schriftlich mitteilen, nach
diesem Termin sind Preisanhebungen ausgeschlossen. Der Kunde hat das Recht, bei
Preisanpassungen, die höher als 10% des Reisepreises sind, innerhalb von einer
Woche nach Mitteilung durch vamos24 vom Vertrag zurückzutreten.
8. Kündigung des Vertrages durch Vamos24:
Vor Reisebeginn kann vamos24 von dem Vertrag zurücktreten, wenn:
a) der Reisende sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet
b) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (erforderliche
Mindestteilnehmerzahl ist den entsprechenden Reiseverläufen zu entnehmen)
Im Fall a) kann vamos24 vom Kunden
eine Entschädigung nach Maßgabe der Ziffer 7 verlangen. Die Höhe der
Entschädigung bemißt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung dem
Reisenden zugeht.
Im Fall b) werden die eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitere Ansprüche
des Kunden sind ausgeschlossen.
Nach Reisebeginn kann vamos24 den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch vamos24 oder seines
Erfüllungsgehilfen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. In diesem Fall behält vamos24 den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen
und Erlöse durch anderweitige Verwendung.
9. Kündigung bei höherer Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl vamos24 als
auch der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Vamos24 kann in diesem Falle für die
bereits erbrachten und bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
10. Gewährleistungs-/Mitwirkungspflicht:
a) Wird ein Leistungsteil der gebuchten Reise nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde berechtigt Abhilfe zu verlangen. Reklamationen müssen sofort Vamos24 fernmündlich, per Telefax oder dem örtlichen vamos24- Reiseleiter mitgeteilt werden. Wird diese Mitteilung schuldhaft unterlassen, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall können wir Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
b) Für die Einhaltung der Paß-, Visa,- Zoll- und Devisenbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. vamos4 haftet nicht für die Visabeschaffung.
c) Gewährleistungsansprüche sind bis spätestens einen Monat nach voraussichtlichem Reiseende bei vamos24 geltend zu machen. Später eingehenden Ansprüche werden nicht anerkannt.
d) Bezüglich der Rechte des Reisenden, nach den allgemeinen Vorschriften Rückgängigmachung des Vertrages, Herabsetzung des Reisepreises oder Schadensersatz zu fordern, wird vereinbart, daß sich die Höchsthaftung durch vamos24 auf das Dreifache des Reisepreises gemäß § 651 h BGB begrenzt. Im übrigen gilt § 651 h Abs. 2 BGB.
11. Haftungsausschluß:
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die der Reisende
während einer Reise sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen
zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dieses gilt auch für Geräte die im
direkten Zusammenhang mit der Reise stehen.
12. Bustransfer:
Sollte ein Bus nicht zum angegebenen Zeitpunkt am Treffpunkt sein, was durch
Verkehrsstauungen, usw. manchmal nicht zu vermeiden ist, hat der Kunde die
Möglichkeit sich fernmündlich nach der Dauer der Verspätung zu erkundigen. In
keinem Fall darf dabei der Treffpunkt verlassen werden. Bei Nichterreichen des
Busses, besteht kein Anspruch auf Reisepreiserstattung.
13. Reisevermittlung:
vamos24 übernimmt bei einer Reisevermittlung keinerlei Verpflichtungen nicht
Vertragsgemäß erfüllte Leistungen des jeweiligen Reiseveranstalters dem Kunden
zu erstatten. Diese sind vom Kunden selber beim Veranstalter einzufordern. Es
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, die
wir auf Wunsch gern zusenden.
14. Gruppenreisen / Incentives:
Für Gruppenreisen Incentives können besondere Bedingungen gelten, die wir Ihnen
vor Vertragsabschluß zukommen lassen.
15. Sonderwünsche und Einzelzimmerregelungen:
Sonderwünsche, die nicht im Programm vorgesehen sind und von den Reisenden
gewünscht werden, können von vamos24 vermittelt werden. Für die Erfüllung und
Mangelfreiheit solcher Sonderwünsche haftet der Leistungsträger, nicht vamos24.
Schadensersatzansprüche durch vamos24 an den Leistungsträger werden dem
Reisenden abgetreten. Die Buchung von Einzelzimmern, die für alle Reisen nur
beschränkt zur Verfügung stehen, gilt als Sonderwunsch. Hier vermittelt vamos24
die Buchung an den vorgesehenen Leistungsträger. Sollte ein gebuchtes
Einzelzimmer nicht zur Verfügung stehen, wird von vamos24 der anteilige Zuschlag
zurückerstattet, und evtl. bestehende Schadensersatzansprüche an den
Leistungsträger werden dem Reisenden abgetreten.
16. Nebenabsprachen:
Mündliche Nebenabsprachen erlangen keine Gültigkeit, es sein den sie werden
durch den Veranstalter schriftlich bestätigt.
17. Schriftformklausel:
Alle Vereinbarungen des Veranstalters und des Reisenden bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
18. Versicherungen:
Zur Vermeidung von Kosten, die durch einen Rücktritt bzw. Kündigung entstehen,
empfiehlt vamos24 den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung für alle
Veranstaltungen. Darüber hinaus können zu Originalpreisen Policen für Auslands-
Krankenschutzversicherung, Gepäckversicherung und Unfallversicherung usw. bei
vamos24 oder dem vermittelnden Reisebüro abgeschlossen werden.
19. Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. An die Stelle der
unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Willen der Parteien am
nächsten kommt.
20. Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Siegburg.